MARKTGEMEINDE STRONSDORF
Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
>>> Wahlergebnis der Marktgemeinde Stronsdorf
Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer NÖ- Gemeinde aufsuchen können?
Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:
- Briefwahl / Wahlkarte:
Sollten Sie sich am Wahltag nicht an Ihren ordentlichen Wohnsitz in NÖ aufhalten, so können Sie Ihr Wahlrecht auch mittels Briefwahl ausüben.
Sie benötigen hierfür eine Wahlkarte. Diese können Sie bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax gegebenenfalls auch per E-Mail) beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung unter Angabe eines Grundes (Ortsabwesenheit, Kuraufenthalt, ...) beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig! Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum vierten Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 24. Jänner 2018) - wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist, bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag - beantragen, mündlich bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag - Freitag, dem 26. Jänner 2018 bis 12.00 Uhr. [ANTRAG/VOLLMACHT ganz unten zum AUSDRUCKEN und AUSFÜLLEN!]
Bitte unbedingt bei der Beantragung einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Reisepass-Nummer, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis, Identitätsausweis, amtlicher Dienstausweis, Waffenpass etc.) vorlegen. Auch ein abgelaufener Ausweis kann verwendet werden - es muss aber die Identität klar feststellbar sein!
Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.
Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein blaues Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie Instruktionen zur Ausübung der Briefwahl. Weiters ist der Wahlkarte ein Informationsblatt angeschlossen und es wird ein Überkuvert angeboten.
Die Briefwahl können Sie ausüben, indem Sie
Die Kosten für das Porto trägt das Land, gleichgültig, ob Sie die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgeben.
Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, 06.30 Uhr, bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde einlangen oder bis zum Wahlschluss im für den Wähler zuständigen Wahlsprengel abgegeben worden sein.
Sonntag, 28. Jänner 2018 - Was ist ins Wahllokal mitzunehmen?
- Wahlinformation: In der "Amtlichen Wahlinformation", die alle Wahlberechtigten vor dem Wahltag per Post erhalten, ist das für Sie zuständige Wahllokal angeführt. Außerdem sind die behindertengerechten Wahllokale in den KG’s Stronsdorf, Oberschoderlee und Patzenthal genannt. Diese "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
- Amtlicher Lichtbildausweis: Bitte bei der Wahl einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis, Identitätsausweis, amtlicher Dienstausweis, Waffenpass etc.) vorlegen. Auch ein abgelaufener Ausweis kann verwendet werden - es muss aber die Identität klar feststellbar sein!
- Kinder, Begleitpersonen: Personen, die den Stimmzettel nicht ohne fremde Hilfe ausfüllen können, dürfen sich von einer selbst bestimmten Person führen und bei der Stimmabgabe helfen lassen. Blinde und sehbehinderte Personen dürfen einen Rehabilitations- oder Blindenführhund bis in die Wahlzelle mitnehmen. Betreffend Kinder muss die Wahlbehörde vor Ort im Einzelfall entscheiden, ob Kinder das Wahllokal betreten dürfen. Dabei ist insbesondere auf das Erfordernis einer Aufsichtspflicht Rücksicht zu nehmen. Kleine Kinder sollte man also nicht allein draußen stehen lassen müssen. In die Wahlzelle hinein sollen Kinder aber nur dann dürfen, wenn „aufgrund des Alters des Kindes dem Erfordernis der Wahrung des Wahlgeheimnisses jedenfalls Rechnung getragen wird“.
- Stimmabgabe in der Wahlzelle: Es kann eine Partei und/oder je eine Vorzugsstimme aus der Landespartei- und/oder der Regionalparteiliste gewählt werden. Anschließend den Stimmzettel in das Wahlkuvert legen, Kuvert verschließen und in die Wahlurne werfen oder an den Wahlleiter übergeben.
Die Marktgemeinde Stronsdorf hat folgende Wahlsprengel und Wahlzeiten festgelegt:
Adresse
Wahlzeit
Wahlberechtigt: Zur Teilnahme sind Sie berechtigt,
Wer wird gewählt? Gewählt wird in Niederösterreich grundsätzlich eine Parteiliste, wobei es in jedem Wahlkreis eigene Stimmzettel gibt. Der (Die) Wähler(in) hat die Möglichkeit, durch Vergabe einer Vorzugsstimme (Eintragung des Namens auf der Ebene des Wahlkreises und des Landeswahlvorschlages) die Listenreihung zu beeinflussen. Die auf die einzelnen wahlwerbenden Parteien (das sind jene Parteien, die Wahlvorschläge eingebracht haben) entfallenden Mandate werden in zwei Ermittlungsverfahren berechnet, wobei Mandate die auf einer unteren Ebene erzielt wurden, jeweils angerechnet werden. In Niederösterreich gilt ein starkes Persönlichkeitswahlrecht, sodass die gültige Vorzugsstimme die allenfalls anderslautende Parteibezeichnung schlägt (Prinzip NAME VOR PARTEI)
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