Etwas zu verlieren ist unangenehm. Deshalb ist es wichtig, dass es ehrliche Finder gibt, und zu wissen, was man in solch einem Fall machen soll. Wenn sie einen Gegenstand verloren haben, geben sie hier die Daten ein. Sie werden von uns sofort verständigt, wenn ein diesbezüglicher Fund am Gemeindeamt eingeht.
Diese Verlustanzeige bei der Fundbehörde (Gemeindeamt) ersetzt nicht die verpflichtende Verlustanzeige an die Sicherheitsbehörde, sollten Sie eine Sache verloren haben, deren Verlust meldepflichtig ist. Meldepflichtig sind beispielsweise der Verlust des Führerscheins (>Polizei), der Zulassungsbescheinigung (>Zulassungsstelle), der Kennzeichentafel (>Polizei), von Schieß- und Sprengmitteln (>Polizei), einer waffenrechtlichen Urkunde (>Waffenbehörde, BH), Reisepass (>Passbehörde), etc.
Eine mündliche oder schriftliche Verlustanzeige ist kostenlos. Für die Ausstellung einer Bestätigung der Verlustanzeige muss eine Bundesverwaltungsabgabe von 2,10 Euro und zusätzlich, wenn die Bestätigung nicht zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll, eine Zeugnisgebühr von 14,30 Euro verrechnet werden (Gebühren Stand 2022). Dazu kommen sie bitte aufs Gemeindeamt.
>>> Liste abgegebener Fundstücke
>>> Tipp: Online Fundamt Österreich