Masern Elterninformation

Derzeit kommen in Österreich Masern vermehrt vor, weil Kinder in Österreich zu spät und zu wenig konsequent mit 2 Impfungen gegen Masern geimpft werden: Bei den 2 bis 5-jährigen Kindern beträgt die Durchimpfungsrate nur 92 Prozent, zudem sind etwa 10 Prozent davon nur einfach anstatt zweimal geimpft. Um jedoch eine ausreichende Herdenimmunität zu erreichen, sind Durchimpfungsraten von 95 Prozent mit zwei Dosen eines Lebendimpfstoffes gegen Masern notwendig. So lange in der Bevölkerung Impflücken bestehen, also zu wenige Menschen gegen Masern geschützt sind, müssen wir weiter mit Masernerkrankungen rechnen.
Masern sind hoch ansteckend und werden über Tröpfchen (Sprechen, Husten, Niesen, etc.) übertragen. Es erkranken sowohl Säuglinge, Kinder als auch Jugendliche und Erwachsene, die ungeschützt sind. Ausreichender Schutz besteht nach 2 schriftlich dokumentierten Impfungen mit einem Lebendimpfstoff oder bei Nachweis schützender Antikörperspiegel im Blut (Titerbestimmung).
Bei Masern kommt es acht bis zehn Tage nach der Infektion (höchstens 21 Tage danach) zu allgemeinen Beschwerden wie Fieber, Schnupfen, Husten und Bindehautentzündung, begleitet vom typischen Masernausschlag: rote, grobflächige Flecken. Dabei sind die Erkrankten vier Tage vor bis vier Tage nach Auftreten des Ausschlags hoch ansteckend. Die Abwehrkräfte des Körpers sind während und nach einer Masernerkrankung derart geschwächt, dass über mehrere Jahre hinweg das Risiko für den Tod durch andere Infektionskrankheiten erhöht ist! Es gibt keine Behandlung der Masernvirus-Infektion selbst, nur die Symptome können gelindert werden.
Bei 20 von 100 Fällen von Masern treten Komplikationen wie Bronchitis, Mittelohr- und/oder Lungenentzündung auf. Bei 1-2 Personen von 1.000 Erkrankten kommt es zu einer lebensbedrohlichen Gehirnentzündung. Selten kann Jahre später ein Gehirnzerfall auftreten, der immer tödlich verläuft. Man nennt diese Spätfolge subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Besonders gefährdet für SSPE sind Kinder, die im ersten Lebensjahr erkranken oder während der Geburt angesteckt werden.
Mit einer zeitgerechten Impfung können Sie sich, Ihre Familie und Ihr Umfeld schützen! Empfohlen sind 2 Impfungen gegen Masern-Mumps-Röteln im Abstand von 4 Wochen ab dem vollendeten 9. Lebensmonat. Versäumte Impfungen können und sollen ehest möglich nachgeholt werden. Der wirksame, gut verträgliche Impfstoff ist für alle Personen ohne Altersbeschränkung an öffentlichen Impfstellen kostenfrei erhältlich.

Wichtig
Wenn Ihr Kind nicht ausreichend gegen Masern geimpft ist, kann es im Falle eines Kontakts mit einer an Masern erkrankten Person von der Gesundheitsbehörde bis zu 21 Tage vom Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten, Schule, Hort, etc. ausgeschlossen werden. (vgl. §§ 6 ff. des Epidemiegesetzes)

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