Einzugsermächtigung für Hausbesitzerabgaben

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Ob Miete, Steuer, Energiekosten oder Spenden: Die meisten Zahlungen erledigen Bürger heute im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Das Gemeindeamt der Marktgemeinde Stronsdorf ist auch bemüht,  Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und noch bürgerfreundlicher und kostensparender zu arbeiten. Deswegen bietet die Marktgemeinde Stronsdorf die Möglichkeit der Einzugsermächtigung der Hausbesitzerabgaben an. Mit dieser wird die Befugnis erteilt,  fällige Beträge vom Bank-Konto per Lastschrift einzuziehen.

Die Verfahrensregeln in Österreich verlangen, dass der Bürger über jede Zahlung informiert ist, bevor sein Konto belastet wird. Jede Ankündigung der Vorschreibung für Hausbesitzerabgaben enthält somit:        
•den Zahlungstermin (üblicherweise ca. 14 Tage nach der Vorschreibung)
•den zu belastenden Betrag
•die Mandatsreferenznummer (Zahlungsreferenz)
•den Zahlungsgrund (Vorschreibung für Hausbesitzerabgaben)
•die Daten der Markgemeinde Stronsdorf
•IBAN, Name und Adresse des Zahlungspflichtigen

>>>Lastschrifteneinzug-Formular-Download

Die Sicherheiten dabei: 
•Nachdem mit der Einzugsermächtigung eine quartalsmäßige Abbuchung veranlasst wurde, kann eine Zahlung an die Marktgemeinde Stronsdorf nicht mehr versäumt werden.
•Eine Lastschrift kann man bis zu 8 Wochen nach der Zahlung beeinspruchen und die Rückbuchung verlangen.

Wenn Sie selbst den offenen Betrag einzahlen wollen, verwenden Sie den mit der Vorschreibung der Hausbesitzerabgaben mitgelieferten Zahlschein oder bei Online-Banking verwenden Sie bitte die Zahlungsreferenz (es genügt die 12-stellige Nummer vom Zahlschein - nur diese!). Diese Vorgehensweise erleichtert die richtige Verbuchung am Konto und vermeidet automatische Fehlbuchungen und Missverständnisse.

Das Konto nur für die Hausbesitzerabgaben ist:
Raiffeisenbank Laa / Thaya
IBAN: AT63 3241 3000 0240 0059
BIC: RLNWATWWLAA