Volksbegehren

Folgende Volksbegehren können gerade bzw. im festgelegten Eintragungszeitraum am Gemeindeamt oder online unterschrieben werden. Personen, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das 16. Lebensjahr vollendet haben, können ihre Zustimmung zu den Volksbegehren erklären.


Derzeit läuft in Österreich das Einleitungsverfahren für diese Volksbegehren (BMI). Personen, die in Österreich wahlberechtigt sind, können eine entsprechende Unterstützungserklärung abgeben. Diese Unterstützungserklärung kann ganz einfach online mittels elektronischer Signatur (>>>Por­tal des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für In­ne­res) oder persönlich am Gemeindeamt abgegeben werden. Wenn Sie die Unterstützung am Gemeindeamt abgeben möchten, informieren Sie sich rechtzeitig über den genauen Wortlaut der Volksbegehren, die sie unterstützen möchten. Bei der Vielzahl an laufenden Einleitungsverfahren ist das sehr wichtig und erleichtert der Verfahren am Gemeindeamt!

Mittlerweile ist die Digitalisierung so weit fortgeschritten, dass die "Unterschrift" sehr einfach mittels elektronischer Signatur (Handy Sigantur) über das Por­tal des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für In­ne­res (hier) abgegeben werden kann und der Ausdruck von Formularen/Bestätigungen für die Unterschriften am Gemeindeamt entfallen. Das erspart auch den Weg auf das Gemeindeamt bzw. Wartezeiten!

Hinweis: Ein Volksbegehren ist ein Instrument der Direkten Demokratie in Österreich. Mit ihm kann das Volk die Behandlung eines Gesetzesvorschlags im Nationalrat verlangen. Um ein Volksbegehren zum Erfolg – sprich zu einer Behandlung im Parlament – zu führen, müssen die Initiatoren in einem zweistufigen Verfahren mindestens 100.000 gültige Unterstützungsbekundungen und Unterschriften wahlberechtigter Bürger vorlegen. Ein direkter Einfluss auf die Gesetzgebung durch das Volksbegehren ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Der Nationalrat muss das Thema diskutieren, jedoch keinen Beschluss zur Angelegenheit fassen.

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