Förderung der Windeltonne

Bei pflegebedürftigen Personen fällt aufgrund der Wegwerfwindeln viel Restmüll an. Die Marktgemeinde Stronsdorf stellt daher als Unterstützung eine kostenlose Windeltonne zur Verfügung.

  1. Förderzweck: Förderung pflegebedürftiger Personen
  2. Förderwerber: Jeder förderwürde Bürger der Marktgemeinde Stronsdorf
  3. Förderungsbedingungen: Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Stronsdorf
    In der Windeltonne dürfen ausschließlich Windeln und ggf. noch z.B. Reinigungstücher entsorgt werden. Sobald die Windeltonne nicht mehr benötigt wird, ist sie beim Gemeindeamt schriftlich oder mündlich abzumelden.
  4. Förderungsart und -höhe: Zuteilung einer 240l Restmülltonne ohne Vorschreibung von Gebühren
    Die Windeltonne wird gemeinsam mit der Restmülltonne gemäß § 9 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992 LGBl. 8240 und der Abfallwirtschaftsverordnung der Marktgemeinde Stronsdorf regelmäßig entleert.
  5.  Antragstellung und Unterlagen: Die Windeltonne kann beim Gemeindeamt schriftlich oder mündlich beantragt werden.
  6. Fälligkeit: Die Zuteilung der Windeltonne erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung einer Windeltonne besteht nicht.
  7. Inkrafttreten ab 20. Mai 2020
    Diese Verordnung ersetzt alle bisherigen Förderungen der Windeltonne.