Förderung bei Geburten

Anlässlich der Geburt eines Kindes erhalten Eltern für das Neugeborene Gutscheine, eine Dokumentenmappe mit hilfreichen Informationen und nützliche Utensilien im Gesamtwert   von € 246,00. 

  1. Förderzweck: Förderung von Familien mit Kindern
  2.  Förderwerber: Jeder förderwürde Bürger der Marktgemeinde Stronsdorf
  3.  Förderungsbedingungen: Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Stronsdorf
  4.  Förderungsart und -höhe: Gesamtwert von € 246,00€
    100,00 Gutschein
    24 Restmüllsäcke im Wert von € 96,00 oder eine im Jahresvolumen gleichwertige Restmülltonne für 2 Jahre
    Rucksack mit Babyutensilien
    Dokumentenmappe mit Gutscheinen und wichtigen Informationen
    Wertsachen und Gutscheine in der Dokumentenmappe können variieren.
  5.  Antragstellung und Unterlagen: Durch die Wohnsitz-Anmeldung (allgemeine Meldepflicht) des Neugeborenen erfolgt automatisch der Antrag.
  6.  Fälligkeit: Die Auszahlung der Subvention erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel und nach Wohnsitz-Anmeldung des Neugeborenen. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. 
  7.  Inkrafttreten ab 20. Mai 2020
    Diese Verordnung ersetzt alle bisherigen Förderungen bei Geburten.