Deponiekostenförderung. Zur Stärkung des Ortskerns!

Fördervoraussetzungen:

  • Wohnhausneubau anstelle eines Altwohnhauses (älter als 50 Jahre)
  • Rechtskräftige Baubewilligung für das zu errichtende Wohnhaus
  • Nach Abbruch eines bestehenden Wohngebäudes ist die Rechnung einer konzessionierten Firma mit Bestätigung, dass das abgebrochene Material entsprechend dem   NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992 (NÖ AWG1992) entsorgt wurde, vorzulegen.
  • Aufnahme des ordentlichen Wohnsitzes (mindestens ununterbrochen von 10 Jahren), spätestens nach Fertigstellung. Rückzahlung bei Nichteinhaltung
  • Ansuchen bei Bauverhandlung
  • Zeitraum für die Umsetzung innerhalb 24 Monaten (rechtskräftiger Abbruchbescheid – Bauansuchen)
  • Kein Besitzwechsel zwischen Abbruch und Neubau
  • Bei Teilabbruch eines Wohnhauses anteilige Förderung möglich

Förderhöhe:

  • € 100,00 / m² der Berechnungsgrundlage für die Kanaleinmündungsabgabe. Das ist die größtmögliche Geschoßfläche (Vogelperspektive). In dieser Fläche ist die unverbaute Fläche (im Ausmaß von 75 m²) nicht zu berücksichtigen.
  • Höchstgrenze € 15.000,00
  • Auszahlung nach Fertigstellung

Zuständig