Althaussanierung. Zur Stärkung des Ortskerns!

Fördervoraussetzungen:

  • Wohngebäude älter als 30 Jahre ab Baubewilligung
  • Sanierungsbeginn max. 2 Jahre nach Besitzwechsel (Kauf, Schenkung, usw.)
  • Aufnahme des ordentlichen Wohnsitzes (mindestens ununterbrochen von 10 Jahren), spätestens nach Fertigstellung. Rückzahlung bei Nichteinhaltung.
  • Vorlage von Rechnungen
  • Fassade muss in der Sanierung enthalten sein
  • Sanierungszeitraum innerhalb von 5 Jahren
  • Ansuchen bei Sanierungsbeginn

Förderhöhe:

  • Ab einer Investitionssumme von € 50.000,00 10 % Förderung
  • Höchstgrenze € 15.000,00
  • Auszahlung nach Fertigstellung

Zuständig