Datum - Fundort - Gegenstand, Anzahl, Beschreibung
14.01.26 - Sdf, Gehsteig Gemeindeamt - Handschuhe
09.01.26 - Sdf, Vorplatz Gemeindesaal - Handschuh
05.12.25 - Stronsdorf, Hauptplatz - Ring
28.11.25 - Stronsdorf, Agrarweg Richtung Stronegg - Brille
16.06.25 - Stronsdorf, Raika usw. - Brille, Ohrringe
03.06.25 - Stronsdorf, Siedlung - Schlüsselbund (Verlierer gefunden!)
23.04.25 - Stronsdorf, Ortsausfahrt Richtung Patzmannsdorf, Brücke - IPhone, Verlierer gefunden!
18.03.24 - Stronsdorf, Nähe Bushaltestelle Siedlung - Schlüssel mit Stoff-Anhänger
01.09.23 - Stronsdorf, Gemeindeamt, Postkasten - Schlüsselbund mit Anhänger
07.06.23 - Stronsdorf, Bauhof - Schlüssel Nr. ....3723
26.05.23 - Stronsdorf, Kindergartenparkplatz - Toröffner
05.04.23 - Stronsdorf, bei Gemeindesaal - Arbeitshose
20.03.23 - Stronsdorf, ADEG - Brille + Etui
01.02.23 - Stronegg - Armbanduhr, Geld
27.05.22 - Stronsdorf, Parkplatz Raika - 2 Armbanduhren
15.04.22 - Stronsdorf, Bauhofstraße - Handy
25.03.22 - Stronsdorf - Geldbörse
2021 und früher ...Stronsdorf und UmgebungSchlüssel, Telefone, Uhren, Brillen, Ohrringe, ...
Hier werden die am Gemeindeamt in Verwahrung befindlichen Gegenstände öffentlich kundgemacht. Die Fundgegenstände können während der Amtsstunden abgeholt werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt bei Funden je nach Wert zwischen 6 Monaten und 1 Jahr. Ab diesem Zeitpunkt kann an der gefundenen Sache das Eigentum erworben werden. Der Finder oder die Finderin hat diesbezüglich persönlich bei der Behörde zu erscheinen. Eine Verständigung, über die Möglichkeit des Eigentumserwerbes erfolgt nur bei wertvollen Gegenständen. 