Strafregisterauszug

Strafregisterauszug = Leumundszeugnis = Polizeiliches Führungszeugnis = Sittenzeugnis= Strafregisterbescheinigung

Sie können einen Auszug aus dem Strafregister grundsätzlich bei jedem Magistrat oder Gemeindeamt beantragen. Den Strafregisterauszug erhalten Sie in der Marktgemeinde Stronsdorf direkt am Gemeindeamt (Bürgerservice) während der Parteiverkehrszeiten. Eine aufrechte (polizeiliche) Meldung in der Gemeinde ist nicht erforderlich. Die Beantragung einer Strafregisterbescheinigung muss persönlich unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) erfolgen. Sie kann nur der betreffenden Person oder einer bevollmächtigten Person auf Antrag hin ausgestellt werden.

Es gibt verschiedenen Arten - dazu benötigen sie auch unterschiedliche Nachweise beim Antrag mit:

  • Strafregisterbescheinigung gem. § 10 Abs.1 Strafregistergesetz 
  • Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ gem. § 10 Abs. 1a Strafregistergesetz (Nachweis: Bestätigung des Dienstgebers/des künftigen Dienstgebers/der Organisation)
  • Strafregisterbescheinigung „Pflege und Betreuung“ gem. § 10 Abs. 1c Strafregistergesetz  (Nachweis: Bestätigung des Dienstgebers/des künftigen Dienstgebers/der Organisation)
  • Strafregisterbescheinigung „terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“ gem. § 10 Abs. 1e Strafregistergesetz (Nachweis: Bestätigung/Beilage gem. § 10 Abs. 1f Strafregistergesetz)

Gebühren 01.01.2026 

  • Strafregisterbescheinigung gem. § 10 Abs. 1 Strafregistergesetz 1968: € 28,10
    (€ 26,00 Bundesgebühr + € 2,10 Pauschalbetrag gem. § 14 TP 26 Abs. 9 Gebührengesetz 1957)
  • Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge gem. § 10 Abs. 1a Strafregistergesetz 1968: € 31,10
    (€ 29,00 Bundesgebühr + € 2,10 Pauschalbetrag gem. § 14 TP 26 Abs. 9 Gebührengesetz 1957)
  • Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung gem. § 10 Abs 1c Strafregistergesetz 1968: € 31,10
    (€ 29,00 Bundesgebühr + € 2,10 Pauschalbetrag gem. § 14 TP 26 Abs. 9 Gebührengesetz 1957)
  • Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen gem. § 10 Abs. 1e Strafregistergesetz 1968: € 31,10
    (€ 29,00 Bundesgebühr + € 2,10 Pauschalbetrag gem. § 14 TP 26 Abs. 9 Gebührengesetz 1957
  • Strafregisterbescheinigung im Rahmen von freiwilligem Engagement: € 0,00

(Die aktuellen Kosten/Gebühren erfragen Sie am Gemeindeamt.)