Formulare

Kategorie

  • .DOCXBuschenschank - Anmeldung (ab März 2018) (52 KB) - .DOCX
  • HTMLFriedhofumfrage 2025 (Urnenbestattung)
    Hinweis
    Hinweis

    Wie möchten Sie am Friedhof bestattet werden – Sarg oder Urne? - zutreffendes bitte ausfüllen – Mehrfachnennungen möglich - bitte Ende Jänner 2025 Formular ausfüllen und abschicken!

    Die Kostenvoranschläge der Urnenmodule (Varianten C, D, E) belaufen sich auf ca. 35.000 € für 24 Nischen (12 Stronsdorf, 12 Patzmannsdorf) ohne Herstellung der Fundamente bzw. Gestaltung der Plätze. Die Friedhofsgebühren dafür werden bei erstmaliger Nutzung rund 1.500 -1.700 € für 10 Jahre betragen. 

    Edelstahlmodule (C)             

    C

    Betonmodule (D) D

    Beton- und Natursteinmodule (E)

    E

    Für Urnenerdgräber (Variante B, geordnet oder frei) muss lediglich der Platz entsprechend gestaltet werden – mit einer Einteilung bzw. Einfassung im Erdreich und eventuell Bäumen. Die oberirdische Gestaltung dieser Grabstellen übernehmen die Hinterbliebenen nach eigenen Vorstellungen. Die Friedhofsgebühren dafür werden bei erstmaliger Nutzung rund 150 € für 10 Jahre betragen. 

    B

    B

    Klassische Urnengräber auf Friedhöfen sind Erdgräber (Variante A), in denen die Urnen unterirdisch beigesetzt werden - zu den aktuellen Gebühren für klassische Erdgräber. 

    A


  • .DOCKommunalsteuererklärung (53 KB) - .DOC
  • .DOCLastschrifteneinzug (32 KB) - .DOC
  • HTMLSolarförderung (Infoseite vom Land NÖ)
  • .PDFSperrmüllanmeldung zum Ausdrucken (111 KB) - .PDF
  • HTMLVerlustanzeige (online ausfüllbar, kostenlos)
    Hinweis
    Hinweis

    Etwas zu verlieren ist unangenehm. Deshalb ist es wichtig, dass es ehrliche Finder gibt, und zu wissen, was man in solch einem Fall machen soll.  Wenn sie einen Gegenstand verloren haben, geben sie hier die Daten ein. Sie werden von uns sofort verständigt, wenn ein diesbezüglicher Fund am Gemeindeamt eingeht. 

    Diese Verlustanzeige bei der Fundbehörde (Gemeindeamt) ersetzt nicht die verpflichtende Verlustanzeige an die Sicherheitsbehörde, sollten Sie eine Sache verloren haben, deren Verlust meldepflichtig ist. Meldepflichtig sind beispielsweise der Verlust des Führerscheins (>Polizei), der Zulassungsbescheinigung (>Zulassungsstelle), der Kennzeichentafel (>Polizei), von Schieß- und Sprengmitteln (>Polizei), einer waffenrechtlichen Urkunde (>Waffenbehörde, BH), Reisepass (>Passbehörde), etc.

    Eine mündliche oder schriftliche Verlustanzeige ist kostenlos. Für die Ausstellung einer Bestätigung der Verlustanzeige muss eine Bundesverwaltungsabgabe von 2,10 Euro und zusätzlich, wenn die Bestätigung nicht zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll, eine Zeugnisgebühr von 14,30 Euro verrechnet werden (Gebühren Stand 2022). Dazu kommen sie bitte aufs Gemeindeamt.

    >>> Liste abgegebener Fundstücke
    >>> Tipp: Online Fundamt Österreich

  • HTMLWasserzählerableseformular (online ausfüllbar)
  • .PDFWasserzählerkarte zum Ausdrucken (107 KB) - .PDF
  • HTMLWohnbauförderung (Infoseite vom Land NÖ)