Gemeinderatssitzungen 2020: Kurzzusammenfassungen

31.12.2020

Transparent und offen will sich auch die Marktgemeinde Stronsdorf im Internet präsentieren und so finden Sie seit Anfang 2020 Kurzzusammenfassungen der Entscheidungen bzw. Beschlüsse der allgemeinen öffentlichen Tagesordnungspunkte der Sitzungen des Gemeinderates hier. Bei Fragen und Unklarheiten bitte sofort mit dem Gemeindeamt oder Bürgermeisterin Karin Gepperth in Kontakt treten! 


Sitzung vom 17.12.2020

Die österreichischen Gemeinden sind natürlich auch vom Klimawandel betroffen und mit diesen Veränderungen muss man sich auseinandersetzen! Die Kleinregion Land um Laa möchte sich als KLAR-Region bewerben um vom KnowHow, den Ideen und dem Erfahrungsaustausch zwischen den KLAR-Regionen (über 40 Regionen, über 1 Mio Menschen) zu profitieren und die Gemeinden im Land um Laa bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu unterstützen. Eine Mehrheit im Gemeinderat bekundet die Unterstützung zu diesem Thema.

Die flächendeckende Ermittlung der Berechnungsflächen für die Kanalgebühren wurde das letzte Mal vor 20 Jahren gemacht. Im Jahr 2021 sollen im Sinne der Gebührengerechtigkeit die Berechnungsflächen aller an den Kanal angeschlossenen Liegenschaften in der Marktgemeinde Stronsdorf überprüft werden. 

Für die Feuerwehr Patzenthal soll 2022 ein neues Fahrzeug, ein HLF1-W, anstelle des dann 35 Jahre alten KLF angeschafft werden. Die Gesamtkosten betragen 175.000 Euro und diese werden von der Feuerwehr Patzenthal, vom NÖ Landesfeuerwehrverand und der Marktgemeinde Stronsdorf sowie über die Rückerstattung der Mehrwertsteuer durch Land/Gemeinden finanziert.

1. Nachtragsvoranschlag 2020 (gemäß Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 inkl. ALLER notwendiger Anlagen): Ein Nachtragsvoranschlag ist immer nach einem Rechnungsabschluss notwendig, da die Überschüsse oder Abgänge aus dem Vorjahr im laufenden Voranschlag berücksichtigt werden müssen. Die Corona-Pandemie, die Unsicherheiten am Finanz- und Arbeitsmarkt und die massive Umstellung der Buchführung bei allen Gemeinden in Österreich haben den 1. Nachtragsvoranschlag verzögert.

Die Gemeinde erhält 2020 wegen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Wirtschaftskrise um rund 10% weniger Ertragsanteile und hat im Gegenzug höhere Ausgaben im Gesundheits- und Sozialwesen. Dieser doppelte Negativeffekt wirkt sich natürlich 2020 massiv auf die Gemeinde aus, konnte aber mit dem Überschuss aus dem Jahr 2019, den sparsamen Ausgaben 2020 und der Änderung der Bedarfszuweisung BZ III zur Liquiditätsstärkung bzw. als Härteausgleich des Haushaltes abgefedert werden. Der 1. Nachtragsvoranschlag 2020 wurde mehrheitlich beschlossen.

Voranschlag 2021 (gemäß Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 inkl. ALLER  notwendiger Anlagen):  Der Voranschlag 2021 gestaltet sich etwas schwieriger als in den letzten Jahren. Durch die Corona-Pandemie und der schlechten Wirtschaftslage auch noch 2021 gibt es im operativen Haushalt weniger Einnahmen durch die geringeren Abgabenertragsanteile und auch mehr Ausgaben für Sozialhilfe und den Krankenanstalten.   Die Gemeinde erhält 2021 voraussichtlich um 15% weniger Ertragsanteile als noch vor einem Jahr prognostiziert und hat im Gegenzug auch 2021 höhere Ausgaben im Gesundheits- und Sozialwesen. Diese Situation wirkt sich massiv negativ auf die Gemeindefinanzen aus. Der operative Haushalt kann aber nahezu ausgeglichen budgetiert werden. Mit dem prognostizierten Überschuss aus 2020, den zugesagten Bedarfszuweisungen und den Mittel aus dem Kommunalinvestitionsgesetz 2020 ("Gemeindemilliarde") können aber einige größere Projekte bzw. Arbeiten 2021 umgesetzt werden:

Überwachung der Wasserversorgung und Austausch sehr alter Hydranten: 40.000 Euro
Sanierung schadhafter Abwasserkanäle: 100.000 Euro
Aufschließung Siedlung Patzmannsdorf: 100.000 Euro
Sanierung/Fertigstellung Siedlungsstraße Stronsdorf und Kleinflächen: 170.000 Euro
Sanierung Güterwege: 24.000 Euro
Innensanierung Kindergarten Patzmannsdorf: 35.000 Euro
Anzahlung Feuerwehrfahrzeug Feuerwehr Patzenthal: 25.000 Euro (Gesamtpreis 175.000 Euro)

Der Voranschlag 2021  wurde  mehrheitlich beschlossen.


Sitzung vom  10.11.2020 

Die ersten Tagesordnungspunkte behandelten den Verkauf von Grundstücken und Teilen von Grundstücken - ein weiterer Bauplatz in der Siedlung in Stronsdorf wurde an eine Familie verkauft. Der Gemeinderat beschließt auch den Kauf eines Teiles eines Grundstückes in der KG Unterschoderlee zur Siedlungserweiterung. Zu den bestehenden 2 Bauplätzen in der KG sollen dann nächstes Jahr weitere 5 zur Verfügung stehen. 

Um das teilweise sehr alte Trinkwassernetz der Marktgemeinde Stronsdorf betreffend Wasserverluste besser überwachen zu können, soll eine Fernüberwachungsanlage installiert werden. Denn größere Rohrbrüche können über längere Zeit unentdeckt bleiben, wenn das Wasser ins Erdreich fließt. Die Wasserverluste durch solche Leckagen fallen in Summe für die Gemeinde natürlich ins Gewicht. Und nicht selten werden aus Lecks mit der Zeit große Schäden, die arbeits- und kostenaufwendig repariert werden müssen.  Im ersten Schritt können nun die Verbrauchsmengen besser kontrolliert werden und gegebenenfalls kann dann frühzeitig eingegriffen werden.

LEADER ist ein europäisches Förderprogramm zur innovativen Förderung des ländlichen Raumes. Ziel ist es, die ländlichen Regionen Europas auf dem Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen. In der LEADER Region Weinviertel Ost haben sich 58 Gemeinden aus den Bezirken Mistelbach, Gänserndorf und Korneuburg dazu entschlossen, ihre Kräfte zu bündeln, die Fördertöpfe der EU bestmöglich auszunutzen und gemeinsam die Lebensqualität in der Region zu verbessern. Die Marktgemeinde Stronsdorf hat in den letzten Jahren erfolgreich einige Projekte mit LEADER Region Weinviertel Ost umgesetzt und so hat der Gemeinderat nun eine Verlängerung der Partnerschaft für die nächsten Jahre beschlossen.

Weiters wurden die Förderrichtlinien für Vereine und Feuerwehren in der Marktgemeinde Stronsdorf überarbeitet und neu festgesetzt. Das Engagement in den Vereinen und Feuerwehren - ob sportlich, sozial, kulturell, religiös oder mit dem Auftrag bei Bränden, Unfällen, Überschwemmungen und ähnlichen Ereignissen Hilfe zu leisten -  ist für das Leben in einer Gemeinde äußerst wichtig und macht eine Gemeinde erst zu einer "lebenswerten" Gemeinde. 

Im Rahmen der staatlichen Zertifizierung „familienfreundlichegemeinde“ sollen mit Gemeinderatsbeschluss nun in den nächsten Jahren verschiedene Projekte umgesetzt werden. Die ersten 3 Projekte sind bereits in der Planungsphase und sollen gemeinsam mit den Bürgern, Pfarre Patzmannsdorf und Gemeindearbeitern umgesetzt werden: Schritteweg in Stronsdorf, Barfußparcour in Patzmannsdorf, Generationentreff in Patzenthal


Sitzung vom  16.07.2020 

Nach eingehender Planung mit den Anrainern konnten nun die Arbeiten für die Herstellung der Siedlungsstraße in der KG Stronsdorf vergeben werden.

Weiters wurden auch die jährlichen Arbeiten für die Asphaltierung verschiedener Kleinflächen in der Marktgemeinde Stronsdorf (Sanierung nach Rohrbrüchen bzw. Setzungen, Gehsteige, ...) für das Jahr 2020 vergeben.

In der KG Patzenthal können nun 2 Bauplätze für Spielgeräte und  Sportgeräte genutzt werden.

In den Sommermonaten (April bis Oktober) werden in Zukunft bei der Entleerung der Bio-Tonnen diese im Rhythmus von ca. 4 bis 5 Wochen auch gleich mit dem Sammel- und Reinigungsfahrzeug unseres Müllentsorgers gereinigt.


 Sitzung vom  20.05.2020

In ungewohnter Umgebung nahm der Gemeinderat der Marktgemeinde Stronsdorf nach der Corona-Zwangspause   unter Berücksichtigung der hygienischen Vorschriften am Mittwoch, dem 20.05.2020 im Gemeindesaal wieder die Arbeit auf.   Die Tagesordnung war geprägt von den Themen   Förderungen,    Bauplatzverkäufen und der finanziellen Lage der Marktgemeinde Stronsdorf, dem Rechnungsabschluss 2019.

Durch die COVID-19 Pandemie werden die Gemeinden mit einem erheblichen Einnahmenausfall insbesonders aus Kommunalsteuer   und den Bundesertragsanteilen rechnen müssen. Außerdem kommen erhöhte Kosten im Gesundheitswesen auf die Gemeinden zu.   Da die Auszahlung von Förderungen immer nach Maßgabe der vorhandenen Mittel erfolgen muss, wird die Marktgemeinde Stronsdorf   allfällige Förderbeträge nicht gleich in voller Höhe auszahlen, sondern in Teilbeträgen. 

Folgendes Förderprogramm wurde neu beschlossen und ersetzt die bisherigen Förderungen:

  • Deponiekostenförderung: Zur Stärkung des Ortskerns! (Änderung)
  • Althaussanierung: Zur Stärkung des Ortskerns! (Änderung)
  • Aufschließungsabgabenförderung (neue Verordnung)
  • Förderung bei Geburten (neue Verordnung)
  • Förderung der Windeltonne (neue Verordnung)
  • Alternativenergieförderung (gestrichen)
  • Qualitätsbettenförderung (gestrichen)

Deponiekostenförderung: Zur Stärkung des Ortskerns!

Fördervoraussetzungen:

  • Wohnhausneubau anstelle eines Altwohnhauses (älter als 50 Jahre)
  • Rechtskräftige Baubewilligung für das zu errichtende Wohnhaus
  • Nach Abbruch eines bestehenden Wohngebäudes ist die Rechnung einer konzessionierten Firma mit Bestätigung, dass das abgebrochene Material entsprechend dem   NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992 (NÖ AWG1992) entsorgt wurde, vorzulegen.
  • Aufnahme des ordentlichen Wohnsitzes (mindestens ununterbrochen von 10 Jahren), spätestens nach Fertigstellung. Rückzahlung bei Nichteinhaltung
  • Ansuchen bei Bauverhandlung
  • Zeitraum für die Umsetzung innerhalb 24 Monaten (rechtskräftiger Abbruchbescheid – Bauansuchen)
  • Kein Besitzwechsel zwischen Abbruch und Neubau
  • Bei Teilabbruch eines Wohnhauses anteilige Förderung möglich

Förderhöhe:

  • € 100,00 / m² der Berechnungsgrundlage für die Kanaleinmündungsabgabe. Das ist die größtmögliche Geschoßfläche (Vogelperspektive). In dieser Fläche ist die unverbaute Fläche (im Ausmaß von 75 m²) nicht zu berücksichtigen.
  • Höchstgrenze € 15.000,00
  • Auszahlung nach Fertigstellung

Althaussanierung: Zur Stärkung des Ortskerns!

Fördervoraussetzungen:

  • Wohngebäude älter als 30 Jahre ab Baubewilligung
  • Sanierungsbeginn max. 2 Jahre nach Besitzwechsel (Kauf, Schenkung, usw.)
  • Aufnahme des ordentlichen Wohnsitzes (mindestens ununterbrochen von 10 Jahren), spätestens nach Fertigstellung. Rückzahlung bei Nichteinhaltung.
  • Vorlage von Rechnungen
  • Fassade muss in der Sanierung enthalten sein
  • Sanierungszeitraum innerhalb von 5 Jahren
  • Ansuchen bei Sanierungsbeginn

Förderhöhe:

  • Ab einer Investitionssumme von € 50.000,00 10 % Förderung
  • Höchstgrenze € 15.000,00
  • Auszahlung nach Fertigstellung

Aufschließungsabgabenförderung

Aufschließungsabgabenförderung im Rahmen der Wohnbauförderung im Zuge eines Wohnhausneubaues.

  1. Förderzweck: Förderung von Wohnhausneubauten 
  2. Förderwerber: Jeder förderwürdige Bauwerber der Marktgemeinde Stronsdorf
  3. Förderungsgegenstand: Aufschließungsabgabe
  4. Förderungsbedingungen: Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Stronsdorf
    *Sollte jedoch die Liegenschaft innerhalb von 5 Jahren nach Erteilung der Benützungsbewilligung verkauft werden, ist die Förderung erloschen und ist die Aufschließungsabgabe in der vollen Höhe (ohne 10 % Nachlass, Restbetrag bei Ratenzahlung) sofort vom Grundstückseigentümer an die Gemeinde Stronsdorf zu zahlen. 
  5.  Förderungsart und -höhe: Bauwerber können zwischen 2 Varianten wählen
    Bezahlung der vollen Aufschließungskosten binnen 30 Tagen nach Rechtskraft des Bescheides mit einem Nachlass von 10 %.
    oder
    Bezahlung der Aufschließungskosten in 5 gleichen Teilbeträgen zinsenfrei. Der 1. Teilbetrag innerhalb eines Monats nach Rechtskraft des Bescheides, der 2. Teilbetrag innerhalb eines Jahres, der 3. Teilbetrag innerhalb von 2 Jahre, der 4. Teilbetrag innerhalb von 3 Jahren und der 5. Teilbetrag innerhalb von 5 Jahren nach Rechtskraft des Bescheides. 
  6.  Antragstellung und Unterlagen: Schriftliches Ansuchen an die Marktgemeinde Stronsdorf nach Vorschreibung der Aufschließungsabgabe.
  7.  Fälligkeit: Die Auszahlung der Subvention erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. 
  8. Inkrafttreten ab 20. Mai 2020  
    Diese Verordnung ersetzt alle bisherigen Aufschließungsabgabenförderungen.

Förderung bei Geburten

Anlässlich der Geburt eines Kindes erhalten Eltern für das Neugeborene Gutscheine, eine Dokumentenmappe mit hilfreichen Informationen und nützliche Utensilien im Gesamtwert   von € 246,00. 

  1. Förderzweck: Förderung von Familien mit Kindern
  2.  Förderwerber: Jeder förderwürde Bürger der Marktgemeinde Stronsdorf
  3.  Förderungsbedingungen: Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Stronsdorf
  4.  Förderungsart und -höhe: Gesamtwert von € 246,00€
    100,00 Gutschein
    24 Restmüllsäcke im Wert von € 96,00 oder eine im Jahresvolumen gleichwertige Restmülltonne für 2 Jahre
    Rucksack mit Babyutensilien
    Dokumentenmappe mit Gutscheinen und wichtigen Informationen
    Wertsachen und Gutscheine in der Dokumentenmappe können variieren.
  5.  Antragstellung und Unterlagen: Durch die Wohnsitz-Anmeldung (allgemeine Meldepflicht) des Neugeborenen erfolgt automatisch der Antrag.
  6.  Fälligkeit: Die Auszahlung der Subvention erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel und nach Wohnsitz-Anmeldung des Neugeborenen. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. 
  7.  Inkrafttreten ab 20. Mai 2020
    Diese Verordnung ersetzt alle bisherigen Förderungen bei Geburten.

Förderung der Windeltonne

Bei pflegebedürftigen Personen fällt aufgrund der Wegwerfwindeln viel Restmüll an. Die Marktgemeinde Stronsdorf stellt daher als Unterstützung eine kostenlose Windeltonne zur Verfügung.

  1. Förderzweck: Förderung pflegebedürftiger Personen
  2. Förderwerber: Jeder förderwürde Bürger der Marktgemeinde Stronsdorf
  3. Förderungsbedingungen: Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Stronsdorf
    In der Windeltonne dürfen ausschließlich Windeln und ggf. noch z.B. Reinigungstücher entsorgt werden. Sobald die Windeltonne nicht mehr benötigt wird, ist sie beim Gemeindeamt schriftlich oder mündlich abzumelden.
  4. Förderungsart und -höhe: Zuteilung einer 240l Restmülltonne ohne Vorschreibung von Gebühren
    Die Windeltonne wird gemeinsam mit der Restmülltonne gemäß § 9 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992 LGBl. 8240 und der Abfallwirtschaftsverordnung der Marktgemeinde Stronsdorf regelmäßig entleert.
  5.  Antragstellung und Unterlagen: Die Windeltonne kann beim Gemeindeamt schriftlich oder mündlich beantragt werden.
  6. Fälligkeit: Die Zuteilung der Windeltonne erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung einer Windeltonne besteht nicht.
  7. Inkrafttreten ab 20. Mai 2020
    Diese Verordnung ersetzt alle bisherigen Förderungen der Windeltonne.

Die Gemeinderatsbeschlüsse betreffend   

  • Förderung gewerblicher und privater Qualitätsbetten laut Gemeinderatsbeschluss vom 06.05.2002
  • Alternativenergieförderung für thermische und elektrische Solaranlagen laut Gemeinderatsbeschluss vom 19.04.2016 

werden aufgehoben. Diese Förderungen werden ersatzlos gestrichen.


 Sitzung vom  26.02.2020

Karin Gepperth wurde wieder zur Bürgermeisterin gewählt!

Bei der konstituierenden Sitzung des Stronsdorfer Gemeinderates am 26.02.2020 wurde Karin Gepperth (ÖVP) wieder zur Bürgermeisterin und Ing. Andreas Neubauer (ÖVP) aus Patzmannsdorf zum Vizebürgermeister gewählt.  Die weiteren Mitglieder im Gemeindevorstand sind Harald Neusser (SPÖ), Janos Revay (ÖVP), Erich Bischinger (ÖVP), Ing. Harald Neusser (FPÖ) und Manfred Hafner (ÖVP).

Der Gemeinderat 2020 besteht nun aus:

Bürgermeisterin Karin Gepperth
Vizebürgermeister Ing. Andreas Neubauer
GfGR. Harald Neusser
GfGR. Janos Revay
GfGR. Erich Bischinger
GfGR. Ing. Harald Neusser
GR. Martin Aigner
GR. Gerhard Koudela
GR. Johannes Bischinger
GR. Andreas Böck
GR. Robert Kraft
GR. Ing. Johannes Denner
GR. Alfred Knöttner
GfGR. Manfred Hafner
GR. Christian Stürbl
GR. Reinhard Pfundner
GR. Josef Bischinger
GR. Michael Czarda
GR. Ingomar Schwab

Weiters wurden folgende Ortsvorsteher bestellt:

Für die KG Stronsdorf: GfGR. Janos Revay
Für die KG Oberschoderlee: GR. Josef Bischinger
Für die KG Unterschoderlee: GfGR. Manfred Hafner
Für die KG Stronegg: Frau Marion Leczek
Für die KG Patzmannsdorf: Vizebgm. Ing. Andreas Neubauer
Für die KG Patzenthal: Herr Erich Moser

Durch verschiedene gesetzliche Verpflichtungen waren auch Gemeinderäte mit speziellen Aufgaben zu bestellen:

Umweltgemeinderat GR. Michael Czarda
Umweltgemeinderat GfGR. Erich Bischinger
Umweltgemeinderat GR. Robert Kraft
Umweltgemeinderat GR. Martin Aigner
Umweltgemeinderat GR. Ingomar Schwab
Jugendgemeinderat GR. Andreas Böck
Bildungsgemeinderat GfGR. Ing. Harald Neusser
EU-Gemeinderat Vizebgm. Ing. Andreas Neubauer


Transparent und offen wollen sich die Gemeinden im Internet präsentieren. Deshalb veröffentlichen einige dort die Protokolle der Gemeinderatssitzungen. Da jedoch Datenschützer vor einem allzu freizügigen Umgang mit Sitzungsprotokollen im Internet warnen hat auch die Marktgemeinde Stronsdorf auf eine Veröffentlichung der gesamten Gemeinderatsprotokolle im Internet verzichtet. Um dennoch größtmögliche Transparenz zu ermöglichen, werden Kurzzusammenfassungen der allgemeinen öffentlichen Tagesordnungspunkte der Sitzungen des Gemeinderates erstellt. Bei Fragen und Unklarheiten bitte sofort mit dem Gemeindeamt oder Bürgermeisterin Karin Gepperth in Kontakt treten!