Amtstafel

Durch Kundmachungen und Aushänge an der Amtstafel (Schaukasten) werden der Öffentlichkeit wichtige Informationen zur Kenntnis gebracht. In Zeiten des Internet natürlich zusätzlich auch Online! Wir weisen darauf hin, dass nur die Veröffentlichung auf der Amtstafel rechtlich verbindlichen Charakter hat und die Veröffentlichung im Internet nur eine unverbindliche Bürgerserviceleistung darstellt. 

Bürgerbegutachtungen
www.noe.gv.at/buergerbegutachtung

Unter oben angeführten Link finden Sie alle Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, die derzeit begutachtet und bis zum angegebenen Datum Stellungnahmen abgegeben werden können. Nach Ablauf der Begutachtungsfrist sind die Entwürfe im Internet nicht mehr sichtbar. Ein Gesetzesentwurf wird dann in den Landtag eingebracht.

Informationen zu Bürgerbegutachtungsverfahren werden nur mehr im Internet veröffentlicht!

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